Mitgliederinformation

Vereinssatzung

Mitgliedsbeiträge  - pro Jahr

Kinder (bis 13 Jahre)                           €    30,00

Jugendliche (14 bis 17 Jahre)            €    30,00

Erwachsene                                          €    50,00

Familienbeitrag                                    €  110,00

 
 

Ende der Mitgliedschaft:   (Auszug aus der Vereinssatzung)

§ 8 (1)  Die Mitgliedschaft endet 

a)       durch Tod bzw. Auflösung der juristischen Person

b)       durch Austritt (Kündigung)

c)       durch Ausschluss aus dem Verein (vgl. § 9)

(2)     Die Kündigung der Mitgliedschaft (Austritt) ist jederzeit nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 5 (1)     Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 
 

 

 
 

Sportversicherung

Die Bedingungen und die Vorgehensweise sind vielfach unklar.

Zunächst ist in folgende Bereiche zu unterscheiden:

- Haftpflicht (Sachschäden)

 

- Unfall (Personenschäden)

1. Die Behandlungskosten trägt grundsätzlich die eigene Krankenversicherung.

2. Bei Sportunfällen mit bleibenden Schäden wird die Sportversicherung eventuell leistungspflichtig.

WICHTIG:

1. Jeder Unfall und jeder Sachschaden muss an unsere Schriftführerin gemeldet werden.

2. Die Schriftführerin meldet diesen weiter an die Sportversicherung beim BLSV.

Dabei wird das weitere Vorgehen unserem Mitglied mitgeteilt.

 

Voraussetzung für eine Leistungspflicht ist selbstverständlich der geordnete Ablauf des Sportbetriebs. Vorsätzliches falsches Verhalten ist selbstverständlich nicht versichert.

 
 

 

 
 

 

 
 

 

 
 

Jugendliche als Betreuer

Grundsätzlich befürworten wir, dass Jugendliche als Betreuer bzw. Übungsleiter für den SC Beuerberg tätig sind. Die Einsetzung der Jugendliche in die Aufgaben, ist aber an folgende Bedingungen geknüpft:

 

  1. Die Jugendlichen (Minderjährige) können unter der Verantwortung eines Erwachsenen als Betreuer bzw. Übungsleiter eingesetzt werden. Die Verantwortung bleibt aber stets beim Erwachsenen.

d.h.: Ein Jugendlicher kann in keinem Fall eine Gruppe eigenverantwortlich führen bzw. betreuen.

  1. In einer Gruppe kann max. ein/e Jugendliche/r als Betreuer eingesetzt werden.

  1. Die Jugendlichen müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bis 13 Jahre wird die Tätigkeit als Betreuer untersagt.

  1. Die Eignung der Jugendlichen ist vor Aufnahme der Tätigkeit für den SC Beuerberg von folgenden Funktionären zu genehmigen:

-           bei den Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren muss die Tätigkeit durch den Vorstand zusammen mit dem zuständigen Abteilungsleiter genehmigt werden

-           bei den Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren muss die Tätigkeit durch den zuständigen Abteilungsleiter und dem verantwortlichen Betreuer bzw. Übungsleiter genehmigt werden

Die Entscheidung ist zu dokumentieren und beim 1. Vorsitzenden schriftlich einzureichen.

  1. Der/die Jugendliche sollte dazu bewegt werden, dass er/sie einen Lehrgang besucht. Hierzu bietet der BLSV spezielle Lehrgänge für Jugendliche als Betreuer.                                                Beuerberg, 15. Okt. 2008

 

 
     
     

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